Ablauf einer Therapie
Der Erstgesprächstermin wird in der telefonischen Sprechzeit vereinbart. Zu diesem Termin sollten möglichst beide Elternteile mit ihrem Kind/Jugendlichen kommen, um sich kennen zu lernen und erste wichtige Informationen auszutauschen. Das Gespräch selbst kann gemeinsam oder ggf. getrennt voneinander geführt werden. Zur ersten psychotherapeutischen Sprechstunde sollten Vorbefunde und die Zeugnisse des Kindes mitgebracht werden sowie bei privat Versicherten schon ggf. die Antragsunterlagen der Krankenkasse/Beihilfestelle.
Es können bei gesetzlich Versicherten insgesamt bis zu 10 mal 25-minütige (oder 5 mal 50-minütige) psychotherapeutische Sprechstunden erfolgen, in denen der Verdacht auf eine psychische Störung und damit die Notwendigkeit einer Psychotherapie oder aber anderer Unterstützungsmöglichkeiten geklärt werden. Aber auch schon erste therapeutische Interventionen oder testpsychologische Untersuchungen finden statt.
Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Im weiteren Verlauf sind mindestens zwei und bis zu 6 sogenannte probatorische Sitzungen möglich, in denen die Probleme, deren Entstehung, mögliche Gründe, die Familiengeschichte usw. im Gespräch und über Fragebögen erhoben werden. Auch findet in diesem Zeitraum ggf. weitere testpsychologische Diagnostik statt.
Ein Antrag auf Psychotherapie kann schon nach der zweiten probatorischen Sitzung erfolgen und wird über mich an die Krankenkasse gestellt.
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, stehen bei gesetzlich Versicherten für die Verhaltenstherapie insgesamt 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Sitzungen zur Verfügung, bei privat Versicherten je nach Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Hinzu kommen Sitzungen für Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen im Verhältnis 1:4. Eine Verlängerung ist im Bedarfsfall – wiederum nach Antragstellung und mit einem von mir erstellten ausführlichen, anonymisierten Bericht an einen Gutachter – möglich. In der Regel findet wöchentlich ein Termin statt.
In meiner Praxis behandele ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Eine vor dem 21. Geburtstag begonnene Behandlung darf auch darüber hinaus fortgesetzt werden.